Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.

Die Bestellung von Personen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind, befreit die Arbeitgeber nicht von ihrer Verantwortung nach § 25 Abs. 1 bis 3 ASchG. 

Brandschutzbeauftragte

Die Behörde hat die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist.

Besondere Verhältnisse können begründet sein in

  • der Art der Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren
  • der Art oder Menge der vorhandenen Arbeitsstoffe
  • den vorhandenen Einrichtungen oder Arbeitsmittel
  • der Lage, der Abmessungen, der baulichen Gestaltung oder der Nutzungsart der Arbeitsstätte oder
  • der höchstmöglichen Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Personen 

Der Brandschutzbeauftragte ist heranzuziehen:

  • für Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz (§ 45 Arbeitsstättenverordnung)
  • zur Information der Arbeitnehmer über das Verhalten im Brandfall
  • zur Durchführung der Eigenkontrolle im Sinne einschlägiger Regeln der Technik
  • zur Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Mitteln der ersten und erweiternden Löschhilfe
  • zur Evakuierung der Arbeitsstätte und
  • für die Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes

Unsere Leistungen für Sie:

  • Planung, Durchführung und Dokumentation von Räumungsübungen
  • Brandschutzbeauftragter laut „Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz“ (TRvB)
  • Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen, Brandschutzorganisation
  • Schulung und ausführliche Information der MitarbeiterInnen
  • Beratung, Dokumentation, Überprüfungen, Mängelberichte

Egal ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Industriebetrieb odereine Bürofirma handelt oder Sie als Hausverwalter für Wohnungen und Häusern in Wien und Umgebung verantwortlich sind – Ihr Brandschutzprofi ist als externer Brandschutzbeauftragter für Sie da!

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